§ 45b und § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag
Seit dem 01.02.2023habe ich die Anerkennung vom niedersächsischem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie für Entlastung und Unterstützung im Alltag.
Erfreuliche Anpassung ab 01.01.2025
Der Entlastungsbetrag für "Angebote zur Unterstützung im Alltag "
wird von 125 € pro Monat auf 131 € pro Monat angehoben.
Alle Pflegegrade von 1-5 können
"Angebote zur Unterstützung im Alltag" nach § 45b und 45a SGB XI nutzen.
Ich werde Sie 4 Stunden im Monat ohne Zuzahlung unterstützen können und direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Sollten Sie jemanden für die Reinigung suchen, bitte ich Sie im Internet, unter anderem auch auf der Seite "BKK-Pflegefinder" nach Personen oder Unternehmen zu suchen, die diese Leistung anbieten. Diese dürfen alle mit den Pflegekassen abrechnen.