§ 39 SGB XI Verhinderungspflege Kostenübernahme
Kostenübernahme aller Pflegekassen!Verhinderungspflege ermöglicht ihnen als pflegende oder betreuende Person eine Auszeit zu nehmen!
Als Ersatzperson kann ich mit den Pflegekassen meine Leistungen abrechnen und Sie zahlen für meine Betreuung nichts!
Bis 30.06.2025
Die Pflegekasse zahlt für jede pflege-oder betreuungsbedüftige Person ab Pflegegrad 2-5 sogenannte
"Verhinderungspflege" (auch Ersatzpflege / Ersatzbetreuung genannt ), jährl.1685€ und zusätzlich
"nicht genutzte Kurzzeitpflege"( kein Kurzaufenthalt in einem Altenheim), jährl. 843 € .
Dieser Gesamtbetrag von 2528 € kann von mir stundenweise genutzt werden, um Sie zu entlasten und ihnen eine Auszeit zu ermöglichen.
Erfreuliche Neuregelung ab 01.07.2025
Aus Verhinderungspflege mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wird ein
"Gemeinsamer Jahresbetrag ". Er beinhaltet eine Erhöhung von 1121 € jährlich und somit einen abrechenbaren jährlichen Gesamtbetrag von 3539 € .
Voraussetzung : Pflegegrad 2-5 !
Ich unterstütze Sie und übernehme die Betreuung damit Sie :
Zeit für sich haben!
- Ihre Freizeit nach belieben gestalten,
- eigene Termine wahrnehmen,
- Freunde oder Familie besuchen oder auch
arbeiten können.
- Arztbesuche oder Unternehmungen können von mir begleitet werden.
- Selbstverständlich sind auch gemeinsame Aktivitäten und Reisen möglich, u.v.m.
Gerne helfe ich Ihnen bei der dafür vorgeschriebenen jährlichen Antragstellung.