§ 39 SGB XI Verhinderungspflege Kostenübernahme
Als Ersatzperson kann ich mit den Pflegekassen meine Leistungen abrechnen und Sie zahlen für meine Betreuung nichts!Bei Pflegegrad 2-5 werden die Kosten von allen Pflegekassen übernommen!
Verhinderungspflege ermöglicht Ihnen als pflegende oder betreuende Person eine Auszeit zu nehmen.
Erfreuliche Neuregelung ab 01.07.2025
Aus Verhinderungspflege (§39 SGB XI) und
nicht genutzter Kurzzeitpflege (§42 SGB XI), wird nun ein
"Gemeinsames Jahresbudget"(§42a SGBXI) .
Dieses Jahresbudget von 3539 € kann von mir genutzt werden, um Sie als betreuende Person zu entlasten, zu unterstützen und bei vielen Wünschen des Lebens zu helfen.
Voraussetzung : Pflegegrad 2-5 !
Ich unterstütze Sie oder übernehme die Betreuung damit Sie :
Zeit für sich haben!
- Ihre Freizeit nach belieben gestalten,
- eigene Termine wahrnehmen,
- Freunde oder Familie besuchen oder auch
arbeiten können.
- Arztbesuche oder Unternehmungen können von mir begleitet werden.
- Selbstverständlich sind auch gemeinsame Aktivitäten und Reisen möglich, u.v.m.
Gerne helfe ich Ihnen bei der dafür vorgeschriebenen jährlichen Antragstellung.